TODESFALL - WAS IST ZU TUN

Der Tod einer nahestehenden Person ist immer ein Einschnitt. Neben der Trauer sind die nächsten Angehörigen unvermittelt mit einer Fülle an Formalitäten und Aufgaben konfrontiert. 


Die folgende Übersicht zeigt, welche Schritte in der Abfolge zu tun sind.

TODESFALL ZU HAUSE

  • Benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, dieser erstellt die Todesbescheinigung. Sie können Hess Bestattungen 365 Tage während 24 Std. erreichen auf 033 / 823 43 43, oder senden uns eine E-Mail an: info@hessbestattungen.ch
  • Informieren Sie Angehörige, Arbeitgeber und wichtige Institutionen.
  • Innert zwei Tagen muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden (Wird in der Regel durch den Bestatter erledigt).


Wichtige Dokumente

  • Todesbescheinigung des Arztes.
  • Familienbüchlein bei Verheirateten.
  • Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung.
  • Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen

Weitere Formalitäten

  • Pensionskasse, AHV und Krankenkasse benachrichtigen
  • Andere Versicherungen informieren
  • Notar beiziehen (bei Vermögen ab CHF 100'000, zB. Eigenheim)
  • Heimatort, Wohngemeinde Versiegelungsbeamter und Sektionschef werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt
Kontaktieren Sie uns

TODESFALL IM HEIM ODER SPITAL

  • Das Heim oder Spital erstellt durch einen Arzt die Todesbescheinigung
  • Sie können Hess Bestattungen anrufen und wir nehmen Ihnen alles ab
  • Informieren Sie Ihre Angehörigen, Arbeitgeber und wichtige Institutionen
  • Innert zwei Tagen muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden (Wird in der Regel durch den Bestatter erledigt)

 

Wichtige Dokumente

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Familienbüchlein bei Verheirateten.
  • Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung.
  • Pass, Geburtsschein sowie Eheschein, sofern vorhanden, bei ausländischen Staatsangehörigen

 

Weitere Formalitäten

  • Pensionskasse, AHV und Krankenkasse benachrichtigen
  • Andere Versicherungen informieren
  • Notar beiziehen
  • Heimatort, Wohngemeinde, Versiegelungsbeamter und Sektionschef werden durch das Zivilstandsamt benachrichtigt
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